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WettbewerbAbout This Project
Planerwahlverfahren im selektiven Verfahren, Zuschlag für die weitere Planung
Datum
2024 –
Bauherrschaft
Stadt Zürich
Planerwahl Landwirtschaftliche Bauten
Die Grün Stadt Zürich besitzt und verpachtet auf dem Stadtgebiet von Zürich mehrere landwirtschaftliche Betreibe. Für die Instandhaltungen, betriebliche Anpassungen, Instandsetzungen, Um- und Anbauten wurden in einem selektiven Planerwahlverfahren in zwei Losen geeignete Büros im Bereich Architektur und Baumanagement gesucht. Als Zugang zur Aufgabe galt es einen Vorschlag für den Um- und Anbau des Hofladens des Schipferhofs zu entwickeln. Das Gebäude sollte um einen Kursraum und eine Verabreitungsküche erweitert werden. Unserer Vorschlag konnte das Planerwahlgremium unter Leitung des Amts für Städtebau überzeugen, so dass uns der Zuschlag für die weitere Planung der drei landwirtschaftlichen Betriebe Schipferhof, Rishof und Auhüsli erteilt wurde.
Schipferhof
Auf einer erhöhten Geländeterrasse, unweit des Zürichsees, liegt der Schipferhof mit seinem historischen gewachsenen Gebäudebestand. Die bestehenden Bauten liegen vollständig innerhalb der Bauzone, der umschliessende Aussenraum liegt in der Freihaltezone und hat eine Verbindungsfunktion der Grünräume Galgenrein bis Hafen Wollishofen. Das Gebäudeensemble umfasst ein 1889 erbautes Ökonomiegebäude mit hohem Giebeldach, sowie drei 1994 errichteten Flachbauten. In ihrer Anordnung ergeben die vier Gebäude eine räumliche Hofsituation, die sich gegenüber der verkehrsberuhigte Kilchbergstrasse mit dem angrenzenden Bauernwohnhaus aus dem 16. Jahrhundert öffnet. Inmitten dieser bereits gut proportionierten Hofsituation, mit einem Identitäts stiftenden, bestehenden Nussbaum, soll der im Süden liegende Hofladen um ein Schulungsraum mit Verarbeitungsküche erweitert werden. Um die bestehende Hofproportion beizubehalten, sowie den Hofverkehr, mit den grossen Fahrmaschinen zu separieren, wurde der Anbau auf die Südseite gelegt.
Umgebung
Mit dem südlichen Anbau werden neue Aussenräume aktiviert und der bestehende Grünraum vom Hof wird gestärkt. Der zentrale neue Zugang, in der Mitte des Gebäudes, wird von der Kilchbergstrasse erschlossen. Es entsteht ein grosszügiger Ankunftsbereich, mit einem chaussierten Vorplatz, der als Begegnungszone und Veloparkierung dient. Auf der Nordseite schliesst weiterhin der Sitz- und der Spielplatz an den Hofladen an. Die bestehenden Strukturelemente sowohl am Gebäude als auch im Bodenbelag bleiben erhalten und werden nur sanft angepasst. Die Steinplatten für den Sitzplatz, die Wiese mit Nussbaum und Obstbaum bleiben bestehen und können in der warmen Jahreszeit als Aussensitzplatz mit direktem Zugang zum Hofladen genutzt werden. Der Spielplatz wird zentraler und im Schattenbereich des Nussbaums angeordnet.Durch eine klare, dichte Bepflanzung zur Zufahrtsstrasse für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, wird der Übergang zwischen Wiese und Zufahrt abgetrennt. Auf der Südseite des Anbaus, definiert sich ein neuer Aussenraum, indem die Abgrenzung des Hühnerhofs etwas nach hinten verschoben wird. Der Anbau steht mit der hinteren Hälfte im Hühnerhof um diesen erlebbar zu machen. Im vorderen Bereich entsteht ein aussen liegender Schulungsbereiches (grünes Klassenzimmer) mit einer kleinen Sitzarena, der zur Strasse mit einem niedrigen Staudenbeet abgegrenzt wird. Im folgenden Planungsprozess sollte zudem geprüft werden, ob eine teilweise Entsiegelung des Vorplatzgrosse der Scheune umgesetzt werden kann. Sowie, ob weitere Baumpflanzung in der südöstlichen Grundstücksecke und eine Auflockerung der sichthemmenden Heckenkörper entlang der Kilchbergstrasse im Bereich der Freihaltezone Richtung See angedacht werden kann.
Raumprogramm
Für das erweiterte Raumprogramm wird das bestehende Gebäude südseitig auf die doppelte Länge erweitert und die innere Raumorganisation wird zu Gunsten eines optimalen Nutzungslayouts umstrukturiert.Drei Raumschichten reihen sich – wie bei den anderen Ökonomiegebäuden – in Ost-West-Richtung aneinander. In der Mitte liegt der nach innen gezogene Eingangsbereich, welcher vom Hofladen und dem Schulungsraum flankiert wird. Die mittlere Raumschicht ist funktional bestückt. Der grosszügig eingezogene Bereich, markiert die Erschliessung für den Hofladen und den Schulungsraum. Zudem dient er als Garderobe und Zugang für die sanitären Anlagen. In der Mitte liegen die WCs und daran angeschlossen die Verarbeitungsküche. Durch die zentrale Lage der Verarbeitungsküche kann sie vom Schulungsraum und vom Hofladen erschlossen werden.In der nördlichen Raumschicht liegt der Hoflanden. Er wird leicht vergrössert und erstreckt sich neu über die ganze Gebäudetiefe. Somit kann er optimal über die interne Zufahrt beliefert werden, ohne den aussenliegenden Sitzplatze zu kreuzen. Die Verkaufsfläche ist weiterhin ca. 20 Quadratmeter gross, dazu kommt im rückwärtigen Bereich der Mitarbeiterbereich mit Kasse und eigener Anlieferung. Dieser Bereich kann auch der Verarbeitungsküche zugeschlagen werden. Durch die beiden bestehenden Schiebetüren kann im Sommerbetrieb der Laden grosszügig geöffnet werden. In der südlichen Raumschicht kommt der gut proportionierte Schulungsraum zum Liegen. Durch ein grosses Schaufenster auf der Westseite wird der Hühnerhof und der Grünraum erlebbar. Die verglasten Schiebeklapptüren im Süden dienen zur Belichtung des Raums oder bieten die Möglichkeit den Raum bei warmen Temperaturen zu erweitern. Das neue Grundrisslayout erlaubt eine hohe Nutzungsflexibilität. Es bietet die Möglichkeit verschiedener Raumkonfiguartionen an, welche für einen reibungslosen Standard-Betrieb sorgen, aber auch für unterschiedliche Projekte, die mit den neuen PächterInnen und weiteren Akteuren entwickeln werden können, zu einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt Zürich beitragen.
Konstruktion, Ökologie, Flexibilität
Die einfache und klar lesbare Holzkonstruktion des bestehenden Gebäudes, eignet sich bestens, um damit weiterzubauen. Das Dach wird von 11 auf 19 Sparrenfelder erweitert, die Unterzüge und Fassadenfluchten werden verlängert. Die bestehende Südaussenwand und die innere Trennwand aus Holz werden abgebaut, und deren Bauteile können für die neuen Aussenwände wiederverwendet. Die Abdichtung auf dem Dach sollte voraussichtlich komplett erneuert werden. Dabei bietet sich die Möglichkeit an, die Retention des Regenwassers mittels einer Drainageschicht zu verbessern und als Grundlage für eine ökologisch wertvolle Dachbegrünung zu nutzen. Ebenfalls denkbar auf einem sanierten Dach sind PV-Module. Die bestehende Bodenplatte wird mit Recyling-Beton ergänzt, die Baustellenzufahrt soll schonend über die bestehende Zufahrt und über den neu zu gestaltenden Vorplatzbereich geführt werden, wo auch ein Graben für den Anschluss an die Kanalisation zum Liegen kommt. Im Innenausbau werden einfache und robuste Materialien verwendet, welche mit dem Bestand in Dialog treten. Die bestehende Verkaufstheke, Regale und Kühlgeräte können in den neuen Laden integriert werden. Die zugebaute Schiebetüre wird wieder öffenbar gemacht. Die Materialien werden so verbaut, dass sie einfach demontierbar und wiederverwendbar sind. Als Dämmmaterial für die temperierten Räume wird Schafwolle verwendet, ein natürlicher und einheimischer Rohstoff, mit hervorragenden Eigenschaften bezüglich Wärmedämmung und Feuchtigkeitsregulierung.
Rishof und Auhüsli
Die Bauten und Anlagen vom Rishof und Auhüsli liegen in der kommunalen Freihaltezone und somit ausserhalb der Bauzone. Dabei gilt es gemäss Art. 24c RPG besonders zu beachten:
- Wurden die Bauten und Anlagen rechtmässig erstellt? Stichdatum ist der 1. Juli 1972, respektive das Datum einer nachträglichen Umzonung. Wurden sie vorher erstellt, gelten sie als altrechtliche Bauten und Anlagen, welche in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt sind und massvoll erneuert und erweitert werden können.
- Vor Planung: Absprache und Koordination mit den zuständigen Behörden und Amtsstellen der Stadt Zürich. Abklären, ob der Kanton mit einbezogen werden muss. Einbezug der NutzerInnen.
- Überprüfung der bestehenden und vorgesehenen Nutzungen, Berechnung der zonenwidrigen Nutzflächen.
- Berücksichtigung der Schutzinteressen
- Architektonische Gestaltung: Bei Bedarf sind architektonische Verbesserungen zulässig.
- Überprüfung Umgebungsgestaltung: Unterscheidung in Nahbereich von Wohnhäusern mit besonderen Anforderungen und Ausserhalb des Nachbereiches (>7 m ab Fassade), wo grundsätzlich keine weiteren Bauten und Anlagen zulässig sind.
- Verwendung einheimischer Pflanzen ausserhalb der Bauzone: Bestandesaufnahme, Klassifizierung in einheimische Pflanzen, Neophyten (nichteinheimische Pflanzen) und invasive Neophyten. Letztere sind verboten und müssen fachgerecht entfernt werden. Artenwahl unter Berücksichtigung der örtlichen Standortverhältnissen.
- Auhüsli: Besondere Anforderungen innerhalb des Gewässerraumes.